Frequently Asked Questions
Hast du eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist? Dann schreib uns!
Allgemeine Fragen
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Was ist WOLOHO?
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Wie funktioniert WOLOHO?
Ganz einfach! Das WOLOHO-Motto lautet „Help each other“, was bedeutet, dass wir uns gegenseitig unterstützen und enger zusammenrücken. Jede Woche senden Menschen, Unternehmen, Coaches, TrainerInnen und andere hunderte Inserate ein. Diese werden von uns sorgfältig kuratiert und in unseren drei Newslettern – dem Workletter, Loveletter und Homeletter – an unsere Community versendet. Das war’s!
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Wie verdient ihr euer Geld?
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Warum kann ich keine Inserate auf der Webseite finden?
Alle wöchentlich ausgewählten Inserate werden ausschließlich per E-Mail versendet. Sobald du dich bei uns registrierst, landen unsere Letter jede Woche kostenlos in deinem Posteingang.
Du kannst unsere Letter hier erhalten.
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Wie groß ist die WOLOHO Community?
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Kann man bei WOLOHO Werbung schalten?
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Ich bin ein großer Fan. Wie kann ich WOLOHO unterstützen?
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I don’t speak German. Is WOLOHO also available in English?
No worries, many ads in our Letters are actually in English, so you should be able to get around once you receive the Letters.
Click here to subscribe to our free Letters
Click here to post an ad (costs may apply depending on what you’d like to post)
We’re already working on an English version of our website in a future update, so stay tuned and use a website translator (such as Google) in the meantime. Thanks for your patience and understanding!
Alles über unsere Letter
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Ist der Erhalt der Letter wirklich kostenlos?
Ja, natürlich! Und du kannst unsere Letter natürlich jederzeit wieder abbestellen.
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Ein Inserat ist online nicht aufrufbar. Was kann ich tun?
Du hast vermutlich auf ein Inserat oder einen Link in einem E-Mail-Letter geklickt, der inzwischen abgelaufen ist.
Inserate im Workletter haben eine Laufzeit von 2 Wochen, während Inserate im Loveletter & Homeletter eine Laufzeit von 1 Woche haben.
Bitte nutze also den neuesten Letter in deiner Inbox, um die aktuell gültigen Inserate dieser Woche anzusehen. Danke!
In seltenen Fällen kann es auch vorkommen, dass ein Inserat nach der Veröffentlichung wieder gelöscht wird (z. B. weil eine freie Wohnung bereits vergeben oder eine Stelle in der Zwischenzeit besetzt wurde). Wir arbeiten bereits an einer Lösung für dieses Problem. Danke für dein Verständnis!
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Wie kann ich meine Letter-Auswahl oder meine E-Mail-Adresse ändern?
Du kannst nach Belieben Letter hinzufügen oder abwählen oder deine E-Mail ändern. Für deine persönlichen Einstellungen klicke einfach auf die Buttons Andere WOLOHO-Letter erhalten oder Letter-Einstellungen / Abmelden in jedem Letter. Das ermöglicht dir eine einfache und sichere Verwaltung deiner Präferenzen.
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Wie kann ich alle Letter abbestellen?
Am Ende jedes Letters findest du einen Link, der deine gesamten Letter-Abonnements kündigt. Bitte beachte, dass der Klick auf diesen Link tatsächlich alle ausgewählten Letter abbestellt.
Wenn du lediglich deine Letter-Auswahl ändern möchtest, kannst du dies in deinen persönlichen Letter-Einstellungen tun. Diese erreichst du in jedem Letter über die Buttons Andere WOLOHO-Letter erhalten und Letter-Einstellungen / Abmelden.
Falls du keine Letter mehr von uns gespeichert hast, kannst du uns einfach eine E-Mail schreiben, und wir entfernen dich manuell aus unserem Verteiler.
Und übrigens: Auch wenn du uns verlässt, bist du jederzeit wieder herzlich willkommen!
Inserate erstellen
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Wie und wann kann ich bezahlen?
Bei kostenfreien Inseraten kannst du einfach ein neues, korrigiertes Inserat erstellen. Wir werden dann die neue Version verwenden.
Bei kostenpflichtigen Inseraten kannst du uns deine Änderungswünsche direkt per Mail mitteilen. Wir führen die Korrekturen dann für dich aus.
Nach Ablauf des Einsendeschlusses, der im Formular jedes Letters angezeigt wird, können für die aktuelle Woche keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme für den Workletter: Inserate in unserem Workletter haben eine Laufzeit von zwei Wochen. Selbst nach Ablauf des Einsendeschlusses für die erste Veröffentlichung kannst du dich natürlich für die darauffolgende Woche mit deinem Änderungswunsch bei uns melden. Wir werden dann die Änderung für dich vornehmen oder das Inserat löschen, falls die Stelle bereits besetzt oder der gewerbliche Raum belegt sein sollte.
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Kann ich mein Inserat zurückziehen bzw. löschen?
Bitte melde dich schnellstmöglich bei uns, wenn du ein Inserat wieder löschen oder zurückziehen möchtest! Wenn der Einsendeschluss des jeweiligen Letters noch nicht abgelaufen ist, kann das Inserat noch vor der Veröffentlichung gelöscht werden.
Bitte habe Verständnis dafür, dass wir dein Inserat nach dem Einsendeschluss bzw. Versand des Letters nicht mehr zurückziehen können. Sollte dein Inserat über mehrere Wochen laufen (wie im Workletter), kann es jedoch in der Folgewoche gelöscht werden.
Bitte beachte auch unsere Rückerstattungsrichtlinien, falls für dein Inserat Kosten angefallen sind.
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Erscheint mein Inserat auch auf der Webseite?
Ja, alle Inserate werden in voller Version auf unserer Webseite in den sogenannten Web-Lettern dargestellt. Den Zugang zum aktuellen Web-Letter erhält man jedoch ausschließlich über unsere wöchentlichen E-Mail-Letter.
Das bedeutet, um dein Inserat live zu sehen, musst du dich vor der Veröffentlichung bei WOLOHO anmelden (über Letter erhalten).
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Ich möchte langfristig mehrere Inserate aufgeben. Habt ihr auch Mengenrabatte?
Ja, wir bieten verschiedene Guthabenpakete an, mit denen du Geld sparen kannst! Denn für jedes Paket schenken wir dir zusätzliches Guthaben oben drauf! Hier findest du mehr Infos zu unseren Guthabenpaketen.
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Welche Organisationen bekommen ermäßigte Preise im Workletter?
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Lege ich beim Inserieren ein Profil an?
Nein, wir benötigen deine Angaben lediglich für Rückfragen, bzw., im Falle eines kostenpflichtigen Inserats, für die Rechnungserstellung.
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Wann ist Einsendeschluss?
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Wann werden die Letter versendet?
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Zweckentfremdung von Wohnraum – Was ist das?
Wenn du deine Wohnung, dein Haus oder dein Zimmer bei WOLOHO anbieten möchtest, dann informiere dich bitte über die Gesetzgebung in deiner Stadt oder Gemeinde. Wir können keine juristische Beratung anbieten, aber hier sind einige nützliche Infos und Links zu den Vorschriften für Berlin. Diese Informationen sind nicht vollständig, aber ein guter Ausgangspunkt.
Privatunterkünfte nach dem Homesharing-Prinzip sind bei Touristen eine beliebte Alternative zu Hotels. Um den Verlust von regulärem Wohnraum zu verhindern, haben Städte wie Berlin strenge Zweckentfremdungsverbote erlassen. Das 2014 eingeführte Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) soll verhindern, dass Wohnungen dauerhaft an Touristen vermietet werden.
Nach dem ZwVbG ist eine Genehmigung des Bezirksamts nötig, wenn:
- Eine ganze Wohnung an Feriengäste vermietet wird (befristet, bedingt oder mit Auflagen).
- Die eigene Hauptwohnung während der Abwesenheit vermietet wird (ohne zeitliche Begrenzung, muss Hauptwohnsitz bleiben).
- Ein Nebenwohnsitz als Ferienwohnung genutzt wird (maximal 90 Tage pro Jahr).
Für die Genehmigung wird in Berlin eine Gebühr von 100 Euro für Hauptwohnungen und 150 Euro für Nebenwohnungen erhoben. Eine Registriernummer muss bei der Bewerbung der Wohnung angegeben werden. Das Genehmigungsformular für Berlin steht online zum Download bereit.
Wer in Berlin einzelne Zimmer seiner Hauptwohnung vermieten will, benötigt keine Genehmigung, solange dies weniger als 49 Prozent der Wohnfläche umfasst. Küche und Bad werden zur Hälfte angerechnet. Diese teilweise Nutzung muss gebührenfrei beim Bezirksamt angezeigt werden, welches eine Registriernummer vergibt. Diese Nummer muss bei der Bewerbung auf Plattformen wie Airbnb angegeben werden.
In Berlin spielt es keine Rolle, ob Gastgeber Eigentümer oder Mieter sind, wenn es um die Genehmigungs- und Registrierungspflicht für private Ferienunterkünfte geht. Mieter benötigen jedoch die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters. Eine allgemeine Erlaubnis zur Untervermietung reicht laut Bundesgerichtshof nicht aus. Wer ohne Erlaubnis weitervermietet, riskiert eine Kündigung. Die Zustimmung des Vermieters muss beim Antrag beim Bezirksamt vorgelegt werden.
Einnahmen aus der Vermietung an Feriengäste müssen in der Steuererklärung in der „Anlage V“ angegeben werden. Abzugsfähig sind eigene Aufwendungen wie anteilige Miete oder Handwerkerkosten. Versteuert wird nur der Gewinn. Mieteinnahmen bis 520 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei, dann sind jedoch keine Kosten absetzbar. Bei umfangreicherer Untervermietung oder zusätzlichen Leistungen wie Frühstück kann Gewerbesteuer anfallen. Im Zweifelsfall ist steuerliche Beratung ratsam. Zudem ist für jede Übernachtung in Berlin eine City Tax von fünf Prozent ans Finanzamt abzuführen. Diese Steuer gibt es auch in anderen Städten wie Bremen und Hamburg.
Auch außerhalb Berlins ist die Vermietung von privatem Wohnraum an Feriengäste eingeschränkt. In vielen Metropolen und Ballungsräumen gibt es ähnliche Zweckentfremdungsverbote. Da es keine einheitlichen bundesweiten Bestimmungen gibt, informiere dich immer vor Ort bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bevor du deine Wohnung als Ferienunterkunft anbietest.
Überprüfe bitte stets die geltenden Gesetze in deiner Stadt oder Gemeinder, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Weitere Infos für Hamburg
Weitere Infos für München
Alles zum Thema Bezahlung und Rechnungen
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Wie und wann kann ich bezahlen?
Für kostenpflichtige Inserate findest du immer am Ende des Inserierprozesses die zur Verfügung stehenden Bezahloptionen (Direktbezahlung in allen Lettern, im Workletter noch zusätzlich die Option mit Zahlung auf Rechnung).
Bei der Auswahl Direktbezahlung wirst du direkt vor Absendung des Inserats durch den Prozess geleitet und schließt die Zahlung ab.
Wenn du dich im Workletter für Zahlung auf Rechnung entscheidest, senden wir dir eine Rechnung per E-Mail sobald wir dein Inserat überprüft und angenommen haben. Mit dieser Rechnung kannst du dann bequem per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal bezahlen.
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Wann bekomme ich eine Rückerstattung?
Rückerstattungen sind ausschließlich möglich, wenn der Löschungsauftrag deines Inserats vor dem Einsendeschluss des entsprechenden Letters erfolgt. Weitere Informationen zur Rückerstattung findest du hier.
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Unsere Anschrift hat sich geändert. Wo kann ich sie ändern?
Wenn du im Workletter per Rechnung zahlst, speichern wir deine Adresse zur Verarbeitung. Wenn du jedoch eine andere Zahlungsmethode bevorzugst, ist eine Mitteilung über eine Adressänderung nicht erforderlich.
Entscheidest du dich für die Zahlung per Rechnung im Workletter, hast du zwei Möglichkeiten, uns eine geänderte Adresse mitzuteilen: Du kannst sie entweder beim Erstellen deines nächsten Inserats im vorgesehenen Feld angeben oder uns direkt per E-Mail kontaktieren. In beiden Fällen aktualisieren wir deine Adresse manuell.
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Wie funktionieren eure Guthabenpakete?
Für Vielinserierende sind Guthabenpakete die perfekte Möglichkeit, pro Inserat zu sparen, weil wir dir für jedes Paket zusätzliches Guthaben schenken. Dein Guthaben hat eine unbegrenzte Gültigkeit, allerdings kann ein Restguthaben nicht wieder ausbezahlt werden.
Weitere Infos findest du hier.