Rückerstattungsrichtlinien
Du kannst eine Gutschrift für ein Inserat beantragen, das noch nicht in einem unserer drei Letter veröffentlicht wurde. Schreib uns hierzu bitte schnellstmöglich und vor dem Einsendeschluss jedes Letters:
- Workletter: Montag, 12 Uhr
- Loveletter: Dienstag, 12 Uhr
- Homeletter: Mittwoch, 12 Uhr
Sobald das Inserat in einem Letter veröffentlicht wird, erlischt das Widerrufsrecht laut § 356 Abs. 4 BGB. Eine Rückerstattung ist dann nicht mehr möglich.
Rückerstattungen sind auch dann nicht möglich, wenn nach der Veröffentlichung des Inserats der Grund für die Einsendung des Inserats erlischt; z.B., wenn eine angebotene Stelle bereits besetzt wurde, der angebotene Kurs bereits ausgebucht ist, die angebotene Wohnung bereits vermietet wurde oder das Inserat aus anderen Gründen von dem/der Inserierenden zurückgezogen werden soll.
Sollte unser Link-Service beansprucht worden sein, bei dem wir eingesandte Job-Links in Stellenausschreibungen umwandeln, dann ist die Link-Gebühr für ein bereits erstelltes Inserat auch dann fällig, wenn dieses vor der Veröffentlichung des Workletters storniert wird.